Wissenswertes

Diese Seite enthält Zusatzinformationen zum Betrieb Ihrer Fahrzeuge...

"Zusatzinformationen, die nicht im Fahrzeug-Bordbuch stehen!" (Dokument derzeit in Überarbeitung!)

ab

Schadenkatalog ARGE TÜV für die Fahrzeugrückgabe (Link bitte anklicken!)

ab

...sowie einige interessante Links und Informationen:


DB Training - erweitertes Schulungsangebot für Fahrer und Unternehmer

DB Training hat sein Angebot fuhrparkspezifischer Schulungen erweitert. Hierzu finden Sie nachfolgend eine Auswahl interessanter Angebote:

Kf 4000 - Fuhrparkmanagement (Link bitte anklicken!)

Kf 2220 - Fahrerschulung Lenk- und Ruhezeiten (Link bitte anklicken!)

Kf 2221 - Unternehmerschulung Lenk- und Ruhezeiten (Link bitte anklicken!)

Kf 1205 - Safety-Training PKW und Kleintransporter (Link bitte anklicken!)

Kf 1211- Safety-Training LKW (Link bitte anklicken!)

Vd 2670 - Basiskurs ADR-Schulung Stück- und Schüttgut (Link bitte anklicken!)

Vd 2685 - ADR-Fortbildung (Link bitte anklicken!)

Einen umfassenden Überblick über alle Leistungen erhalten Sie auf den Seiten von DB Training (www.db-training.de> oder http://db-training.intranet.deutschebahn.com")


www.alles- gecheckt.de (Link bitte anklicken!)

Die UK/BG/DVR-Schwerpunktaktion zur Verkerhssicherheit will das Bewusstsein dafür schärfen, dass die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge durch Experten und ein eigenes wachsames Auge auf die Sicherheit des eigenen Fahrzeugs wichtige Faktoren zur Senkung des Unfallrisikos darstellen.

Viele Pannen und Unfälle im Straßenverkehr könnten verhindert werden, wenn alle Fahrzeuge technisch in Ordnung wären und einwandfrei funktionieren würden. Doch gerade beim Thema Fahrzeugsicherheit besteht ein großer Handlungsbedarf. Das zeigen zum Beispiel die Besorgnis erregenden Ergebnisse des „SafetyChecks“, einer gemeinsamen Aktion der DEKRA, des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und der Deutschen Verkehrswacht:

Dabei ließen im Jahr 2011 fast 16.000 junge Autofahrerinnen und Autofahrer ihr Fahrzeug freiwillig checken. 81 Prozent der Fahrzeuge wurden beanstandet. Bei Fahrzeugen, die acht Jahre oder älter waren, lag die Mängelquote sogar bei rund 90 Prozent. 53 Prozent aller geprüften Fahrzeuge hatten Mängel an Fahrwerk, Rädern/Reifen und Karosserie, 48 Prozent an Beleuchtung, Elektrik und Elektronik und 41 Prozent an der Bremsanlage.

Mangelnde Fahrzeugsicherheit geht jedoch nicht nur die jungen Fahrerinnen und Fahrer etwas an: Jedes Fahrzeug sollte regelmäßig gewartet werden. Je älter ein Fahrzeug ist – egal ob Pkw, Transporter, Motorrad oder Fahrrad – desto stärker muss man prüfen, ob technisch noch alles in Ordnung ist.

Die UK/BG/DVR- Schwerpunktaktion stellt das Thema Fahrzeugsicherheit vielfältig und abwechslungsreich dar. Neben Informationen zu Fahrerassistenzsystemen, Licht (dazu gehört auch das Sichtbarmachen von Fahrzeugen und Verkehrsteilnehmern) oder Reifen gibt es hilfreiche Tipps zur Pflege und Wartung der verschiedenen Fahrzeuge. In sieben für die Schwerpunktaktion erstellten Videos werden Grundlagen zur Sicherheit von Pkw, Transportern, Motorrädern und Fahrrädern vermittelt und viele Tipps gegeben, wie man selbst zur Sicherheit seines Fahrzeugs beitragen kann.


Verkehrsrecht: Handynutzung am Steuer

Finger weg vom Handy, solange Sie bei laufendem Motor am Steuer sitzen, egal aus welchem Grund! Denn §23 (1a) StVO untersagt dem Fahrzeugführer jegliche Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons, wenn er hierfür das Gerät aufnimmt oder hält.
Ohne Freisprechanlage ist weder ein Telefonat, noch das Spielen, SMS-Schreiben oder Nachrichten-Lesen während der Autofahrt erlaubt. Die Nutzung jeglicher Handy-Funktionen ist am Steuer während der Fahrt tabu. Die Frage der gesetzeswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons beurteilt sich allein danach, ob es in der Hand gehalten wird.

Aussagen wie "Ich wollte mein Handy doch nur ausschalten!", "Ich habe den Anrufer nur weggedrückt!" sind somit rechtlich überhaupt nicht von Bedeutung! Die zitierten Aussagen dienen also nicht der Verteidigung, sie haben vielmehr den Wert von Geständnissen! (Oberlandesgericht Köln vom 9.02.2011, Az: III-1 RBS 39/12)

Und falls Sie doch erwischt werden: Keine Aussage zum Vorwurf, Sie haben als Betroffener ein Aussageverweigerungsrecht.


Hinweise zum Verhalten vor Baustellen, im Baustellenbereich und nach Baustellen

Die bereits zwei Kilometer vor der Baustelle aufgestellten Hinweisschilder müssen berücksichtigt und die Geschwindigkeit muss entsprechend verringert werden. Hier kommt der sogenannte „Geschwindigkeitstrichter“ zur Anwendung. Das heißt: Das Tempo wird z.B. von 120 km/h auf 100 km/h und dann auf 80 km/h reduziert. Es darf nicht erst in der Engstelle abgebremst werden.

Wer vorausschauend fährt, kann die durch Stau bedingten Auffahrunfälle am Baustellenbeginn vermeiden.

An den Engstellen vor der Baustelle ist das „Reißverschlussverfahren“ vorgeschrieben. Das heißt, dass man unmittelbar bis an die Engstelle fahren darf und sich dann im Wechsel in den Verkehr des durchgehenden Fahrstreifens einfädeln muss. Sowohl Pkw- als auch Lkw-Fahrer haben dabei die Abstände zum Vordermann zu berücksichtigen.

Im Baustellenbereich gelten die gelben Fahrbahnmarkierungen, wobei die durchgezogene Markierung nicht überfahren werden darf.

Am Ende der Baustelle ist ein Fahrspurwechsel innerhalb des Überleitungsbereiches für alle Fahrer verboten.

Beim Verlassen der Baustelle wird empfohlen zügig zu beschleunigen, ohne jedoch zu drängeln.

Lkw-Fahrer sollten unmittelbar nach dem Verlassen eines Baustellenareals auf das Überholen verzichten. Panne in der Baustelle

Bei einer Panne muss die Warnblinkanlage sofort eingeschaltet werden. Wenn möglich sollte bis zum Ende der Baustelle gefahren und das Fahrzeug außerhalb des Fahrstreifens abgestellt werden. Das Warndreieck muss mindestens 100 Meter vor dem Pannenort aufgestellt werden. [Quelle: Aral CardTruck News]


Führerschein-Neuregelung

Die ab 2013 gültigen EU-einheitlichen Führerscheine werden künftig nur 15 Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, gilt eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033. Das EU-Parlament hatte die neuen Führerscheine bereits Ende 2006 beschlossen. Das Bundesverkehrsministerium hat nun die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie auf den Weg gebracht. (dpa) , 26.08.2010


www.lade-gut.de (Link bitte anklicken!)

LadeGUT ist die gemeinsame Schwerpunktaktion der Unfallkassen (UK), Berufsgenossenschaften (BG) und des Deutschen Verkehrssicher­heitsrates (DVR) für das Jahr 2010. Sie informiert alle Versicherten in Deutschland rund um das Thema Ladungssicherung in Pkw und Transportern bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie zur Mitnahme von Personen in diesen Fahrzeugen.